Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Unified Solution GmbH
Heppenheimer Str. 9
65203 Wiesbaden
Fon 0611 / 97 132 770
Fax 0611 / 97 132 774
(im Folgenden: Verwender oder „wir“)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verwender und seinen Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 1 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Diese AGB sind dann Bestandteil aller Verträge zwischen dem Verwender und seinen Kunden. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich unter Bezugnahme auf diese AGB.
- Der Verwender ist berechtigt, diese AGB jederzeit einschließlich aller Anlagen binnen einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder inhaltlich abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Enthalten vorliegende AGB Regelungen, die in jenen des Bestellern nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden AGB. Für den Fall, dass die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser AGB nicht enthalten sind, gilt das dispositive Gesetzesrecht.
- Nebenabreden, Zusicherungen oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarung mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag, bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
- Erst die schriftliche oder mündliche Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Annahme der Angebote unserer Kunden kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
- Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.
- Erklärungen des Verwenders im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungs¬be¬schreibung, Auftrags-bestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie.
3. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Unified Solution GmbH, Heppenheimer Straße 9, 65207 Wiesbaden. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr.
4. Angebot und Angebotsunterlagen
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wurde.
- Im Falle von Reparaturaufträgen, Wartungsverträgen, Installationen oder ähnlichen Leistungen kann der Vertragsschluss auch mündlich erfolgen. Hierbei wird das Angebot des Kunden durch Erbringung der Leistung angenommen. Der vorherigen Zusendung einer Auftragsbestätigung bedarf es in diesem Fall nicht.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verwender Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer schriftlichen Zustimmung.
5. Lieferzeit
- Liefertermine werden individuell vereinbart, bzw. bei unserer Annahme angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch nach Ablauf der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch uns setzt voraus, dass der Kunde rechtzeitig und ordnungsgemäß seine Verpflichtungen als Käufer erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Insbesondere beginnt die Lieferfrist mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Kommt der Kunde im Fall des Annahmeverzuges einem Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% der vereinbarten Brutto-auftragssumme zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
- Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzugs vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir sind berechtigt, die Lieferung innerhalb der angegebenen Liefer-fristen gegebenenfalls auch in Teil-lieferungen zu erbringen, es sei denn, dies wurde vertraglich ausgeschlossen oder es würden sich hieraus Nachteile für den Gebrauch ergeben.
- Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Die Bestimmung des Versandweges und -mittel obliegt ausschließlich dem Verwender.
- Ein Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit dem Kunden vereinbarten Preise aus.
- Bei Lieferung von Software bzw. Literatur wird, über die vorliegenden AGB hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich hingewiesen.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir dem Kunden bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt haben oder der Liefergegenstand dem Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde.
- In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorher-gesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, ist der Verwender für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.
- Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.
- Die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
6. Preise – Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, kommen zu den im Warenangebot des Verwenders angegebenen Preisen noch Versandkosten gemäß unserer Versandkostentabelle für Porto und Verpackung dazu, soweit die Ware zugeschickt werden soll.
- Die Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Verwender ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts umsatzsteuerpflichtig.
- Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale gemäß unserem Preisverzeichnis (ausschließlich Versicherung) als vereinbart.
Bei Zahlung per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 4,00 fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt. Weitere Steuern oder Kosten fallen nicht an.
- Für unsere Dienstleistungen gilt unser Preisverzeichnis. Wir behalten uns die Anpassung des Verzeichnisses einmal pro Quartal vor.
7. Bezahlung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, sind Dienstleistungen, Waren-lieferungen und die Entgelte für Nebenleistungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum. Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Wege oder dem Postweg.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verwender berechtigt Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu fordern. Wir behalten uns die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Ferner wird eine Mahngebühr von Euro 5,00 pro Mahnung fällig.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verwender anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
8. Versandbedingungen – Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
- Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen. Nach Zahlung der Versandkosten, werden wir uns eventuell gegen den Transporteur zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten
9. Gewährleistung
- Garantien werden vom Verwender nur im Rahmen ausdrücklicher individualvertraglicher Abreden über-nommen, die in der Regel schriftlich zu fixieren sind. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
- Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
- Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die Absendung der Anzeige genügt. Versäum der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so ist unsere Haftung für den Mangel ausgeschlossen.
- Wir sind berechtigt, die geschuldeten Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff. 10. dieser AGB – auf ein Jahr begrenzt, soweit nicht individual-vertraglich eine anderweitige Garantie vereinbart ist.
- Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff. 10. dieser AGB – insgesamt ausgeschlossen.
- Bei der Lieferung von Software bzw. der Erbringung einer Dienstleistung besteht kein Gewährleistungsanspruch, sofern die Hauptfunktionen der Software bzw. der erbrachten Dienstleistung im Wesentlichen erfüllt sind und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungs-ansprüche sind zunächst beschränkt auf das Recht zur Nacherfüllung. Für den Fall des zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Gewährleistung entfällt vollständig, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den lnstallations-anforderungen entsprechen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung durch uns technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.
- Reklamationen können weiter nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtig-ungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, wie die bei Echtholzfurnier bzw. Leder unvermeidbaren Farbabweichungen bzw. Unregelmäßigkeiten der Struktur, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.
- Verbrauchs- und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ergänzend gelten die Garantie- und Gewährleistungs-vorgaben des jeweiligen Herstellers.
- Die Rücksendung im Gewährleistungsfall erfolgt zu Lasten des Käufers mit einer Kopie der Rechnung und einer detaillierten Fehlerbeschreibung.
- Soweit ein von vom Verwender zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach dessen Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
- Soweit der Kunde Rechte aus den Rückgriffsregelungen des §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz – soweit gesetzlich zugelassen – aus.
10. Haftung
- Der Verwender haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
- Für Schäden, die nicht von Absatz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von dem Verwender, dessen gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungs-gehilfen beruhen, haftet der Verwender nach den gesetzlichen Bestimmungen. In dem Umfang, in dem der Verwender bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie ab-gegeben hat, haftet er im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet er allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-garantie erfasst ist. Der Verwender haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Sofern der Verwender, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
- Soweit die Haftung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit eines Entlastungsbeweises nach § 831 Abs.1 S.2 BGB.
- Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von den oben genannten Haftungsregelungen nicht erfasst.
11. Rücktritt
- Der Verwender ist jederzeit und ohne Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvoll-streckungs¬maßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Verwender jedoch nicht bekannt waren.
- Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere indem er seiner Zahlungs¬verpflichtung trotz Mahnung des Verwenders, in der auf die Möglichkeit des Rücktritts hingewiesen wird, nicht nachkommt, kann der Verwender ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Waren verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verwender liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verwender ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
12. Eigentumsvorbehalt
- Der Verwender behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor.
- Der Käufer hat den Verwender von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter-zuverkaufen und zu veräußern; er tritt dem Verwender jedoch bereits jetzt alle Forderungen insgesamt einschließlich Umsatzsteuer ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verwenders, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten sich der Verwender, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verwender verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert wir als Hersteller gelten. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verwender das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für den Verwender. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer den Verwender unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verwenders erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum des Verwenders hinzuweisen. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Verwender verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % des Schätzwerts übersteigt.
15. Abtretungsbeschränkung
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Sollte der Besteller Kaufmann sein, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Wiesbaden. der Geschäftssitz des Verwenders. Der Verwender ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verwenders der Erfüllungsort.
17. Datenschutz
- Gemäß der EU Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) weist der Verwender darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten von ihm mittels EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Diese Bestandsdaten und Nutzungsdaten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages zwischen dem Verwender und dem Kunden genutzt. Es handelt sich hierbei um die in der Anmeldemaske eingegebenen Kunden-daten und die Daten hinsichtlich der Nutzung der Website und der gekauften Waren.
- Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der EU Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert, verarbeitet und entsprechend der gesetzlichen Fristen gelöscht.
- Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erfolgen. Die Einwilligung in die Datenspeicherung kann der Kunde mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen TMG.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
18. Schlussbestimmungen
- Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB unwirksam sein oder infolge von Änderungen der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Regelungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.
- Sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so soll diese durch eine rechtliche Bestimmung geschlossen werden, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Erfolg, der dem Vertrag zugrunde liegt, am nächsten kommt.
Stand: 25.05.2018